- Einzelkosten
- Identifiable Costs, identifizierbare Kosten, spezifische Kosten. 1. Allgemein: ⇡ Kosten, die einem bestimmten Bezugsobjekt (⇡ Bezugsgröße, z.B. Kunden oder Produkt) direkt zugerechnet werden bzw. zugerechnet werden können.- 2. Die ⇡ Vollkostenrechnung bezieht die Unterscheidung zwischen E. und ⇡ Gemeinkosten allein auf die Produkte (Kostenträger). Aus diesem Grund wird, wenn mehrere Bezugsgrößen Berücksichtigung finden, auch die Bezeichnung Kostenträgereinzelkosten verwendet. In der ⇡ Kostenartenrechnung werden die Primärkosten daraufhin untersucht, ob sie sich nach dem ⇡ Verursachungsprinzip direkt den einzelnen ⇡ Kostenträgern zurechnen lassen. Falls dies zutrifft, werden sie direkt in die ⇡ Kostenträgerrechnung übernommen, falls nicht, einer ⇡ Kostenstelle zugeordnet und in der ⇡ Kostenstellenrechnung weiterverrechnet. Als typische E. gelten Einzelmaterialkosten und Fertigungslöhne. Bes. für letztere Kostenart erweist sich eine direkte Zuordnung zu einzelnen Produkten jedoch bei genauer Kostenanalyse als Schlüsselung von Gemeinkosten.- Zuweilen wird der Begriff der E. in der Vollkostenrechnung auch auf das Bezugsobjekt Kostenstelle bezogen.- 3. In der ⇡ Einzelkostenrechnung erfolgt keinerlei Eingrenzung des Begriffs E. auf spezielle Bezugsobjekte. Dort werden z.B. parallel Kostenträger-, Kostenstellen-, Sparten- und Perioden-E. erfasst und ausgewiesen. Die Zuordnung erfolgt stets nach dem ⇡ Identitätsprinzip. E. liegen danach nur dann vor, wenn der entsprechende Kostenbetrag (z.B. Gehalt eines Kostenstellenleiters) genau dann wegfällt, wenn auch das betreffende Bezugsobjekt (z.B. Kostenstelle) wegfällt, bzw. zusätzlich anfällt, wenn das betreffende Bezugsobjekt zusätzlich anfällt. Literatursuche zu "Einzelkosten" auf www.gabler.de
Lexikon der Economics. 2013.